Was ist das Aufstiegsbafög?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz), ursprünglich unter dem Namen Meister-BAföG bekannt, ist ein bedeutsames Förderprogramm, das vom Bundesministerium für Aufstiegsfortbildung, Fortbildung und Fortbildungsabschlüsse initiiert wurde, um Personen zu unterstützen, die eine berufliche Weiterbildung anstreben.
Es richtet sich an Menschen, die sich beruflich weiterqualifizieren möchten, sei es durch den Erwerb eines Meisterabschlusses, eines Fachwirts, eines Betriebswirts oder anderer gleichwertiger Qualifikationen. Dabei deckt das Programm mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse ab, die dazu beitragen können, die beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen der Teilnehmer zu erweitern und ihre Karrieremöglichkeiten zu verbessern.
Was ist der Unterschied zu Bafög?
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) unterstützt Personen, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich weiterqualifizieren möchten. Im Gegensatz dazu richtet sich das BAföG an Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Während das BAföG den Lebensunterhalt und die Ausbildungskosten finanziert, verringert das Aufstiegs-BAföG die finanzielle Belastung von Personen, die eine berufliche Weiterbildung absolvieren möchten.
Beim BAföG kann ein Teil der Förderung als Zuschuss gewährt werden, während der Rest als Darlehen vergeben wird. Beim Aufstiegs-BAföG werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten gefördert, wobei ein Teil der Förderung als Zuschuss gewährt wird und die Rückzahlungsmodalitäten großzügiger sind.
Der Antrag für das BAföG erfolgt beim zuständigen BAföG-Amt an der Ausbildungsstätte oder Hochschule. Für das Aufstiegs-BAföG müssen Anträge bei den Ämtern für Ausbildungsförderung eingereicht werden.
Für detaillierte Informationen zum BAföG stehen die BAföG-Ämter und die offiziellen Websites des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Verfügung. Informationen zum Aufstiegs-BAföG sind auf den offiziellen Websites des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verfügbar.
Die Geschichte des Aufstiegsbafög
Die Ursprünge des Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) reichen zurück bis ins Jahr 1996, als das Meister-BAföG durch eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern ins Leben gerufen wurde. Zu dieser Zeit wurde erkannt, dass finanzielle Unterstützung ein entscheidender Faktor sein kann, um Personen dabei zu helfen, ihre berufliche Weiterbildung voranzutreiben und höhere Qualifikationen zu erlangen. Seit seiner Einführung hat das Meister-BAföG einen signifikanten Beitrag zur Förderung der beruflichen Entwicklung in Deutschland geleistet.
Über 3 Millionen Menschen haben von diesem Förderprogramm profitiert, was zu einer Gesamtinvestition von etwa 10 Milliarden Euro an finanzieller Unterstützung geführt hat. Diese Zahlen verdeutlichen die bedeutende Rolle, die das Aufstiegs-BAföG bei der Unterstützung von Einzelpersonen und der Stärkung der deutschen Arbeitskräfte spielt.
Wer kann das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Das Aufstiegs-BAföG, als Förderinstrument für berufliche Weiterbildungen konzipiert, steht grundsätzlich allen offen, die den Wunsch haben, einen höheren beruflichen Abschluss anzustreben. Dabei sind typische förderfähige Abschlüsse beispielsweise der Meistertitel, der Betriebswirt, der Fachwirt oder der Techniker.
Seit 2016 hat sich der Anwendungsbereich dieser Aufstiegsförderung sogar erweitert, indem auch Bachelor-Absolventen die Möglichkeit erhalten haben, von dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren. Somit steht das Aufstiegs-BAföG einer breiten Zielgruppe offen, die bestrebt ist, ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und ihren beruflichen Aufstieg zu fördern.
Diese Offenheit für eine Vielzahl von beruflichen Qualifikationen trägt dazu bei, dass eine breite Palette von Fachkräften und Führungspersonen in verschiedenen Branchen von diesem Förderprogramm profitieren kann.
Welche Weiterbildungen werden mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt eine Vielzahl von Weiterbildungen, die auf eine höhere berufliche Qualifikation abzielen. Dabei werden verschiedene Abschlüsse gefördert, darunter der Meister, der Betriebswirt, der Fachwirt, der Techniker und viele andere gleichwertige Qualifikationen. Seit 2016 wurde der Anwendungsbereich des Programms sogar auf Bachelor-Absolventen ausgeweitet, um auch ihnen den Zugang zu einer Aufstiegsfortbildung zu erleichtern.
Insgesamt umfasst das Förderprogramm mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, was eine breite Palette von beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten ermöglicht. Damit trägt das Aufstiegs-BAföG dazu bei, die berufliche Weiterbildung und die Qualifizierung von Fachkräften in verschiedenen Branchen zu fördern und somit die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Arbeitsmarktes zu stärken.
Voraussetzungen für die Förderung
Für die Inanspruchnahme des Aufstiegs-BAföGs müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Hier sind die grundlegenden Informationen:
Qualifizierte Abschlüsse:
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt verschiedene Weiterbildungen, die zu bestimmten Abschlüssen führen, darunter:
- Meistertitel
- Betriebswirte & Betriebswirtin
- Fachwirte &Fachwirtin
- Fachkaufmann & Fachkauffrau
- Techniker & Technikerin
- Erzieher & Erzieherin
Zudem werden auch andere berufliche Fortbildungen gefördert, die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) verankert sind oder gleichwertige Abschlüsse bieten.
Altersunabhängige Förderung:
Unabhängig vom Alter können Personen unter bestimmten Umständen das Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen. Dazu gehören:
- Abiturienten ohne ersten Ausbildungsabschluss, sofern sie die geforderte Berufspraxis nachweisen können.
- Studienabbrecher.
- Absolventen eines Bachelor Professional Studiums.
- Personen mit einer abgeschlossenen Erstausbildung.
Nicht förderfähige Personen:
Das Aufstiegs-BAföG steht nicht allen zur Verfügung. Es gibt bestimmte Personengruppen, die keine Förderung erhalten, darunter:
- Personen mit einem zweiten berufsqualifizierenden Master Professional Abschluss oder einem staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulabschluss.
- Schüler und Studenten, die sich noch in ihrer ersten Berufsausbildung befinden.
Diese klaren Richtlinien sollen sicherstellen, dass das Aufstiegs-BAföG Personen unterstützt, die eine Weiterbildung zur Verbesserung ihrer beruflichen Perspektiven anstreben.
Finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG bietet eine umfassende finanzielle Unterstützung für Personen, die eine berufliche Weiterbildung anstreben. Diese Förderung erstreckt sich auf verschiedene Kostenpunkte, darunter Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. Dabei liegt die maximale Förderungssumme bei 15.000 Euro.
Eine besondere Eigenschaft dieser Förderung ist, dass 50 Prozent der Förderung als Zuschuss gewährt werden, was bedeutet, dass dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden muss. Die verbleibenden 50 Prozent werden als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben. Eine positive Entwicklung ist, dass ab dem Jahr 2023 das Darlehen sogar zinsfrei angeboten werden soll, was die finanzielle Belastung für die Teilnehmenden weiter verringert und den Zugang zu hochwertiger beruflicher Weiterbildung erleichtert.
Durch diese umfassende finanzielle Unterstützung trägt das Aufstiegs-BAföG dazu bei, den finanziellen Aufwand für berufliche Weiterbildungen zu reduzieren und den Zugang zu hochwertiger beruflicher Qualifizierung für eine breite Bevölkerungsschicht zu ermöglichen.
Wie viel Geld bekommt man mit dem Aufstiegs-BAföG?
Die Höhe der finanziellen Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise den individuellen Kosten der Weiterbildung und den persönlichen Lebensumständen der Antragstellenden.
In der Regel umfasst die Förderung Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. Die maximale Förderungssumme beträgt dabei 15.000 Euro. Ein besonderes Merkmal ist, dass 50 Prozent dieser Summe als Zuschuss gewährt werden, während die verbleibenden 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben werden.
Ab dem Jahr 2023 soll dieses Darlehen sogar zinsfrei angeboten werden. Die genaue Höhe der Förderung kann je nach individueller Situation variieren und sollte im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs mit dem zuständigen Förderungsamt ermittelt werden.
Aufstiegs-BAföG: Finanzielle Unterstützung im Detail
Wenn Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden, die für das Aufstiegs-BAföG in Frage kommt, ist es wichtig zu verstehen, wie viel Geld Sie erwarten können und welche Kosten gefördert werden. Hier ein detaillierter Überblick:
Geförderte Kosten:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren:
- Die tatsächlich anfallenden Gebühren, jedoch maximal 15.000 Euro.
- Zuschussanteil: 50 Prozent.
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg: 50 Prozent.
- Darlehenserlass bei Unternehmensgründung: 100 Prozent.
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück):
- Bis zur Hälfte der tatsächlichen Kosten, jedoch maximal 2.000 Euro.
- Zuschussanteil: 50 Prozent.
Unterhaltsbedarf:
Bei Vollzeit-Fortbildungen kann auch der normale Unterhaltsbedarf gefördert werden. Dieser ist jedoch abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners.
Beispielhafte Unterstützungsbeträge:
- Beitrag zum Lebensunterhalt für Teilnehmende: Bis zu 963 Euro (Zuschussanteil: 100 Prozent).
- Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte: Bis zu 235 Euro (Zuschussanteil: 100 Prozent).
- Aufschlag je Kind: Bis zu 235 Euro (Zuschussanteil: 100 Prozent).
- Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende: Pauschal 150 Euro (Zuschussanteil: 100 Prozent).
Einkommens- und Vermögensfreibeträge:
Bestimmte Freibeträge für Einkommen und Vermögen werden berücksichtigt, darunter:
- Einkommensfreibeträge für Teilnehmende und deren Partner.
- Vermögensfreibeträge für Teilnehmende und deren Partner.
- Vermögen des Partners/der Partnerin ist anrechnungsfrei.
Weitere Unterstützung:
Die Bundesregierung gewährt für 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro für Empfänger des Aufstiegs-BAföGs, die zusätzlich eine Unterhaltsförderung erhalten.
Diese detaillierte finanzielle Unterstützung kann je nach individueller Situation erheblich zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung beitragen und Ihnen ermöglichen, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Antragstellung für das Aufstiegs-BAföG
Die Beantragung des Aufstiegs-BAföGs markiert den Beginn Ihrer Reise zur Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung. Hier sind die Schritte, die Sie dabei beachten müssen:
1. Antragsstellung:
Der erste Schritt besteht darin, den Antrag auf Aufstiegs-BAföG bei einem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen. Dieses Amt prüft Ihren Antrag sorgfältig und trifft dann eine Entscheidung über die Förderung. Es ist wichtig, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, um Verzögerungen im Prozess zu vermeiden.
2. Überprüfung und Genehmigung:
Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird er von den Mitarbeitern des Förderungsamtes überprüft. Sie prüfen Ihre Angaben und entscheiden anschließend über die Genehmigung der Förderung. Bei Bedarf können weitere Unterlagen oder Informationen angefordert werden, um Ihren Antrag zu vervollständigen.
3. Angebot der KfW:
Nach einem positiven Bescheid erhalten Sie ein Angebot für das Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW ist Partnerin des Aufstiegs-BAföG-Programms und verwaltet die finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen. Sie erhalten alle relevanten Informationen und Konditionen, einschließlich Zinssatz und Rückzahlungsmodalitäten.
4. Annahme des Darlehens:
Nachdem Sie das Darlehensangebot erhalten haben, haben Sie eine bestimmte Frist, um zu entscheiden, ob Sie das Darlehen annehmen möchten. Sie können wählen, ob Sie den gesamten Betrag oder nur einen Teil davon beantragen möchten. Es ist wichtig, die Bedingungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Fragen zu klären, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.
5. Auszahlung und Nutzung der Fördermittel:
Wenn Sie das Darlehen angenommen haben, werden die Fördermittel gemäß den vereinbarten Bedingungen und Zeitplänen an Sie ausgezahlt. Diese Mittel können für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für Materialkosten verwendet werden, die im Rahmen Ihrer Weiterbildung anfallen.
Die Antragstellung für das Aufstiegs-BAföG ist ein entscheidender Schritt auf Ihrem Weg zur beruflichen Weiterbildung und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ziele zu erreichen und Ihre Karriere voranzutreiben.
Rückzahlung des Darlehens
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach einer Karenzzeit, die höchstens sechs Jahre beträgt. Während dieser Zeit ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei, was den Teilnehmenden finanziell entlastet. Sobald die Karenzzeit abgelaufen ist, beginnt die Rückzahlung des Darlehens. Die Mindestrate beträgt dabei 128 Euro pro Monat, was eine finanzielle Planung und eine kontinuierliche Rückzahlung ermöglicht.
Eine Besonderheit des Aufstiegs-BAföGs ist, dass bei erfolgreicher Prüfung eines Teils der Weiterbildung das Darlehen erlassen werden kann. Dies bedeutet, dass die Teilnehmenden einen Teil des erhaltenen Darlehens nicht zurückzahlen müssen, was eine zusätzliche finanzielle Entlastung darstellt und den Erfolg der Weiterbildung belohnt.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, das Darlehen vollständig zu erlassen, wenn die Teilnehmenden innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Weiterbildung ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Dies ist eine attraktive Option, die den Schritt in die Selbstständigkeit finanziell unterstützt und den Aufstieg in eine unternehmerische Tätigkeit erleichtert.
Insgesamt bietet das Aufstiegs-BAföG eine wertvolle Möglichkeit zur Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung und kann Ihnen dabei helfen, Ihre Karriereziele zu erreichen. Durch die Kombination aus finanzieller Unterstützung und flexiblen Rückzahlungsoptionen ermöglicht dieses Förderprogramm eine nachhaltige Investition in Ihre berufliche Entwicklung und Zukunft.
FAQ – Häudig gestellte Fragen
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG, früher bekannt als Meister-BAföG, ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das Personen mit einem Kredit unterstützt, die eine berufliche Weiterbildung oder Aufstiegsfortbildung anstreben. Es ermöglicht die finanzielle Unterstützung für mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.
Wer kann das Aufstiegs-BAföG beantragen?
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die eine Aufstiegsfortbildung oder einen höheren beruflichen Abschluss anstreben, wie beispielsweise den Meister, den Betriebswirt, den Fachwirt oder den Techniker. Seit 2016 wurde die Förderung auch auf Bachelor-Absolventen ausgeweitet.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?
Grundsätzlich ist jede Weiterbildung förderungsfähig, wenn sie mit einem der anerkannten Abschlüsse endet. Außerdem müssen die Teilnehmenden die erforderlichen Berufspraxis nachweisen können. Hochschulabsolventen mit einem zweiten berufsqualifizierenden Masterabschluss sind nicht förderberechtigt.
Welche Kosten werden durch das Aufstiegs-BAföG gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. Die Förderung beträgt maximal 15.000 Euro und kann als Zuschuss oder als zinsgünstigen Kredit gewährt werden.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegs-BAföG?
Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie dem individuellen Bedarf und den Lebensumständen der Antragstellenden. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie des Unterhaltsbedarfs betragen.
Wie erfolgt der Antrag und die Rückzahlung von dem Kredit?
Der Antrag auf Aufstiegs-BAföG wird bei einem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingereicht. Nach einem positiven Bescheid erhalten die Teilnehmenden ein Kreditangebot von der KfW. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt nach einer Karenzzeit von maximal sechs Jahren.
Kann der Kredit erlassen werden?
Ja, bei erfolgreicher Prüfung kann ein Teil des Darlehens erlassen werden. Bei Gründung eines Unternehmens kann dder Kredit sogar vollständig erlassen werden.
Reicht es wenn ich Teilzeit arbeite oder muss ich Vollzeit arbeiten?
Das Aufstiegs-BAföG ist nicht an die Arbeitszeit gebunden. Sowohl Personen in Teilzeit als auch Vollzeit können es beantragen, solange sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Was ist der Unterschied zum Meister Bafög?
Das Aufstiegs-BAföG, früher als Meister-BAföG bekannt, unterstützt Personen bei beruflichen Weiterbildungen. Im Gegensatz zum klassischen BAföG richtet es sich an Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung oder Studium. Diese Aufstiegsförderung fördert Kosten für Bildung wie beispielsweise Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten für Fortbildungen wie Meister, Betriebswirt oder Techniker.
Wo finde ich weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG?
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf den offiziellen Websites des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Außerdem stehen Ihnen die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung für persönliche Beratungen zur Verfügung.