Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) spielt eine entscheidende Rolle bei der individuellen Förderung und der Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter, um Arbeitssuchende erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren.
Als Gutschein zur Aktivierungs- und Arbeitsvermittlung bietet er Ausbildungs- und Jobsuchenden die Möglichkeit, gezielte Weiterbildungen oder andere gezielte Maßnahmen (z.B. AVGS Coaching) in Anspruch zu nehmen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern.
Alles über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der AVGS ist ein Gutschein, der es Arbeitslosen ermöglicht, kostenfreie Weiterbildungsmaßnahmen oder andere Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung bei anerkannten Maßnahmeträgern zu nutzen. AVGS dient zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen und fördert somit die berufliche Eingliederung, um beim (Wieder-)Einstieg besser Fuß fassen zu können.
Was sind die Vorteile des AVGS?
Die Agentur für Arbeit bietet mit AVGS zahlreiche Vorteile für Arbeitssuchende. Er ermöglicht eine kostenfreie Weiterbildungsmaßnahme oder ein AVGS Coaching, welches gezielt auf die Bedürfnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist. Zudem erhöht ein Coaching die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung oder Eingliederung und unterstützt somit die Wiedereingliederung in den Beruf nach einer Arbeitslosigkeit.
Was sind die Nachteile des AVGS?
Einige potenzielle Nachteile des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) sind, dass es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt und die Bewilligung im Ermessen der Arbeitsagentur liegt. Zudem hat der AVGS eine begrenzte Gültigkeitsdauer, was Zeitdruck für die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen bedeuten kann.
Regionale Beschränkungen können die Auswahl von einer bestimmten Maßnahme und Bildungsträgern einschränken, und nicht alle gewünschten Kurse oder Programme sind verfügbar.
Förderfähige Personen
Förderfähige Personen für Maßnahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) umfassen eine breite Zielgruppe von Personen:
- Arbeitslose: Personen, die derzeit keine Arbeit haben und als arbeitslos gemeldet sind, können Anspruch auf eine AVGS Maßnahme oder Coachings haben. Dies umfasst Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen.
- Arbeitssuchende: Arbeitssuchende, die derzeit erwerbstätig sind, jedoch auf der Suche nach einer neuen beruflichen Herausforderung sind, können ebenfalls Anspruch auf Maßnahmen oder Coachings haben. Dies könnte Personen umfassen, die unzufrieden mit ihrer aktuellen Arbeitssituation sind oder nach besseren Karrieremöglichkeiten suchen.
- Personen in der Wiedereingliederung: Personen, die sich nach einer Phase der Arbeitslosigkeit oder einer anderen beruflichen Unterbrechung wieder in den Arbeitsmarkt integrieren möchten, können ebenfalls Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) haben. Dies könnte zum Beispiel Personen umfassen, die nach einer Krankheit oder einer Familienauszeit wieder in das Berufsleben einsteigen möchten.
- Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II: Personen, die Geld von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beziehen, sind in der Regel förderfähig für den AVGS. Diese Personen erhalten finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt oder Jobcenter und können den Gutschein nutzen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Der AVGS der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter richtet sich an Menschen, die aktiv daran interessiert sind, ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern und bereit sind, sich für ihre berufliche Zukunft zu engagieren.
Durch die Unterstützung mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten diese Personen die Möglichkeit, an qualifizierten Weiterbildungsmaßnahmen oder an einem Coaching teilzunehmen, um ihre Chancen auf dem Jobmarkt zu steigern und ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Wie funktioniert der Prozess?
Die Beantragung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel über die Agentur für Arbeit oder den Jobcenter erfolgt. Hier ist eine ausführliche Beschreibung, wie die Beantragung funktioniert:
- Beratung durch einen Arbeitsvermittler: Der AVGS Prozess beginnt in der Regel mit einer individuellen Beratung zur Arbeitsvermittlung bei der Agentur für Arbeit. Dieser hilft dem Arbeitslosen dabei, seine beruflichen Ziele und Bedürfnisse zu identifizieren und geeignete Weiterbildungsmaßnahmen oder Coaching-Programme auszuwählen, die den persönlichen und beruflichen Anforderungen entsprechen.
- Antragstellung: Nach der Beratung kann der Arbeitssuchende einen Antrag auf einen AVGS stellen. Dieser Antrag wird entweder online über die Website der Arbeitsagentur oder des Jobcenters eingereicht oder persönlich vor Ort abgegeben. Dabei müssen verschiedene Informationen wie persönliche Daten, beruflicher Hintergrund und die gewünschte Maßnahme angegeben werden.
- Prüfung und Genehmigung: Nachdem der AVGS Antrag eingereicht wurde, wird er von einem Sachbearbeiter geprüft. Dieser überprüft die Angaben des Antragstellers und bewertet, ob die beantragte Maßnahme den Vorgaben für den AVGS entspricht. Bei positiver Prüfung wird der Gutschein genehmigt und dem Antragsteller entweder per E-Mail oder postalisch zugesandt.
- Erhalt des Gutscheins: Nach Genehmigung erhält der Antragsteller den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein entweder elektronisch per E-Mail oder in Papierform per Post. Dieser Gutschein enthält alle relevanten Informationen, einschließlich der Art der genehmigten Maßnahme, der Gültigkeitsdauer und eventueller Einschränkungen oder Auflagen.
- Einlösung beim Maßnahmeträger: Der nächste Schritt besteht darin, den erhaltenen Gutschein bei einem qualifizierten Träger, der die Maßnahme anbietet, einzulösen. Dies kann beispielsweise ein Weiterbildungsinstitut, ein Coaching-Anbieter oder ein Bildungsträger sein. Der Maßnahmeträger bestätigt den Gutschein und leitet die erforderlichen Schritte für die Teilnahme an der genehmigten Maßnahme ein.
Einsatzmöglichkeiten des AVGS
Die Einsatzmöglichkeiten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter sind vielfältig und bieten Arbeitssuchenden eine breite Palette von Optionen zur beruflichen Weiterentwicklung.
Berufliche Weiterbildungen:
Der AVGS kann für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden, die die Kenntnisse und Qualifikationen der Arbeitssuchenden in ihrem Fachgebiet verbessern oder erweitern.
Coaching und Beratung:
Arbeitsuchende können den AVGS verwenden, um ein individuelles Coaching oder eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die sie bei der beruflichen Neuorientierung, der Entwicklung von Bewerbungsstrategien oder der Stärkung ihrer Soft Skills unterstützen.
Bewerbungstraining:
Der AVGS ermöglicht es den Teilnehmenden, an speziellen Kursen und Workshops teilzunehmen, die darauf abzielen, ihre Bewerbungsfähigkeiten zu verbessern, Lebensläufe zu optimieren, Anschreiben zu verfassen und sich erfolgreich auf Vorstellungsgespräche vorzubereiten.
Branchenspezifische Schulungen:
Der AVGS kann auch für branchenspezifische Schulungen und Zertifizierungen verwendet werden, die für bestimmte Berufsfelder oder Branchen erforderlich sind, um die Beschäftigungschancen der Arbeitsvermittlung zu verbessern.
Persönlichkeitsentwicklung:
Neben beruflichen Aspekten kann der AVGS auch als Maßnahme für die persönliche Entwicklung genutzt werden, wie zum Beispiel Kurse zur Stressbewältigung, Zeitmanagement oder Konfliktlösung, die dazu beitragen können, die Selbstwahrnehmung und das Selbstvertrauen der Teilnehmenden zu stärken.
Fazit
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit und vom Jobcenter ist eine wichtige Unterstützung für Arbeitslose auf dem Weg zurück ins Berufsleben oder zur Arbeitsvermittlung. Er bietet die Möglichkeit, kostenfreie Weiterbildungsmaßnahmen oder ein Coaching zu nutzen, um die eigenen Chancen auf dem Jobmarkt und auf Arbeit zu verbessern.