Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist ein zentrales Instrument in der deutschen Arbeitsmarktpolitik, das im April 2012 die vorherige Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ablöste. Sie regelt die Anerkennung und Zulassung von Bildungsträgern sowie deren Bildungsangeboten und legt Standards zur Sicherstellung der Qualität von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von Arbeitsuchenden fest (mehr Infos im dritten Buch Sozialgesetzbuch SGB III).
Der Beirat
Der „AZAV-Beirat“ ist ein wichtiges Gremium, das gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) gebildet wird (SGB III). Er besteht aus Vertretern aller beteiligten Akteure und gibt Empfehlungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen. Obwohl bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt, hat diese kein Stimmrecht, sondern unterstützt den Beirat bei seiner Arbeit.
Die Ziele der AZAV
Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) verfolgt mehrere wesentliche Ziele, die die Qualität und Effektivität von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration sicherstellen sollen:
- Qualitätssicherung: Die Verordnung stellt sicher, dass Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen bestimmten Standards entsprechen und somit eine hohe Qualität gewährleisten. Dies umfasst nicht nur die inhaltliche Gestaltung der Maßnahmen, sondern auch die Qualifikation des Personals und die Methoden der Durchführung.
- Transparenz und Vergleichbarkeit: Durch klare Vorgaben schafft die AZAV ein transparentes System, das es Arbeitsuchenden ermöglicht, die Qualität und Effektivität der angebotenen Maßnahmen zu bewerten und die für sie passende Auswahl zu treffen.
- Effizienzsteigerung: Die Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik effizienter einzusetzen und die Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu steigern.
Was man als Kunde wissen sollte
Bedeutung für potenzielle Kursteilnehmer und Arbeitnehmer
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) spielt eine entscheidende Rolle für potenzielle Kursteilnehmer und Arbeitnehmer, da sie ihre Möglichkeiten zur Weiterbildung und beruflichen Entwicklung maßgeblich beeinflusst. Durch die Verordnung haben sie die Chance, bestimmte Kurse und Seminare über Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) finanziert zu bekommen. Diese Fördermöglichkeiten erleichtern den Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen erheblich und verbessern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich.
Finanzielle Unterstützung durch Bildungsgutscheine und AVGS
Die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen durch Bildungsgutscheine und AVGS ist ein wesentlicher Aspekt der AZAV. Diese Fördermöglichkeiten reduzieren die Kosten für die Teilnahme an Kursen und Seminaren erheblich und ermöglichen es den Teilnehmern, sich gezielt auf zukünftige berufliche Anforderungen vorzubereiten. Sie bieten eine wertvolle Unterstützung für Arbeitnehmer, die ihre Fähigkeiten und Qualifikationen erweitern möchten, um ihre Beschäftigungsaussichten zu verbessern oder sich beruflich neu zu orientieren.
Flexibilität für Arbeitnehmer in verschiedenen Lebenssituationen
Besonders wichtig ist, dass die AZAV nicht nur für Arbeitslose relevant ist, sondern auch für Arbeitnehmer, die noch in Beschäftigung stehen. Selbst wenn sie derzeit einen Job haben, können sie von den Fördermöglichkeiten der AZAV profitieren. Im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit können sie Unterstützung erhalten, um sich durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen beruflich neu zu positionieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Somit bietet die AZAV eine wichtige Sicherheit und Flexibilität für Arbeitnehmer in verschiedenen Lebenssituationen.
Das Zulassungsverfahren
Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Zulassung von Trägern und Maßnahmen zur Arbeitsförderung ist zwar bedeutsam, jedoch nicht in dem Maße, wie es oft angenommen wird. Tatsächlich liegt die Zuständigkeit für die Zulassung bei fachkundigen Stellen, die von der BA unabhängig sind.
Diese fachkundigen Stellen sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die ihrerseits einer Akkreditierung bedürfen, um Zulassungen für Träger und Maßnahmen erteilen zu dürfen. Die Akkreditierung wird von der Deutschen Akkreditierungsstelle geprüft und genehmigt.
Wenn ein Bildungsträger oder eine Maßnahmezulassung benötigt wird, kann sich der Interessent direkt an eine der mehr als 30 bundesweit tätigen fachkundigen Stellen wenden. Diese sind auf der Website der Deutschen Akkreditierungsstelle aufgeführt.
Nach Auswahl einer fachkundigen Stelle schließt der Antragsteller einen kostenpflichtigen Vertrag über die Prüfung der Zulassung ab. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter sind in diesem Prozess nicht direkt involviert.
Eine positive Entscheidung der fachkundigen Stelle führt zur Ausstellung eines Zertifikats für die Träger- oder Maßnahmezulassung. Dieses Zertifikat bildet die Grundlage für die Einlösung der von den Agenturen für Arbeit und Jobcentern ausgegebenen Gutscheine. Neben dem Ziel der Maßnahme und den detaillierten Kursinhalten enthält das Zertifikat auch Informationen über die Maßnahmekosten.
Im Falle von Änderungen am Konzept oder den Kosten nach der Zulassung kann der Träger eine Änderungszulassung beantragen, um die erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können.
Insgesamt spielt die Bundesagentur für Arbeit eine unterstützende Rolle, indem sie die Prozesse zur Zulassung überwacht und sicherstellt, dass die von den fachkundigen Stellen ausgegebenen Zertifikate den geltenden Standards entsprechen.
Zertifizierte Träger
Die AZAV legt strenge Anforderungen an Bildungsträger fest, die Schulungsangebote mit Bildungsgutscheinen abwickeln. Die Zertifizierung erfordert ein detailliertes Qualitätsmanagement-Handbuch und eine gründliche Vorbereitung auf Vor-Ort-Audits. Während dieser Audits werden Abläufe, Dokumentationen und das Personal auf ihre Konformität mit den Standards geprüft. Bildungsträger können aus verschiedenen Bereichen zertifiziert werden, darunter berufliche Weiterbildung, Aktivierung und berufliche Eingliederung, Berufswahl und Berufsausbildung, Transferleistungen, REHA-spezifische Maßnahmen und private Arbeitsvermittlung. Die Zertifizierung für die Zulassung von Trägern ist jedoch kein lebenslanges Zertifikat; regelmäßige Nachzertifizierungen sind erforderlich, üblicherweise für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren. Diese Verfahren beinhalten Audits, deren Ergebnisse darüber entscheiden, ob die Zulassung des Trägers aufrechterhalten oder ausgesetzt wird. Obwohl drastische Maßnahmen wie die Aufhebung der Zulassung selten sind, können Auflagen verhängt werden, um extremen Missständen entgegenzuwirken.
Zertifizierte Maßnahmen
Die Zertifizierung von Maßnahmen unterscheidet sich von der Zertifizierung von Trägern. Sie erfordert keine Vor-Ort-Audits, sondern die Einreichung und Prüfung von Schulungskonzepten. Zertifizierte Maßnahmen werden für höchstens 3 Jahre zertifiziert, wobei strenge Richtlinien und ein hoher Arbeitsmarktbezug entscheidend sind. Die Konzepte müssen die Kursinhalte, Anforderungen an das Personal und Voraussetzungen zu Teilnahme detailliert darlegen. Die Durchführung der Schulungsangebote muss den konzeptuellen Vorgaben entsprechen. Falls erforderlich, können Änderungsanträge gestellt werden, um den Kursaufbau anzupassen oder wichtige Kursinhalte zu ergänzen. Es ist möglich, dass derselbe Kurs von einem Träger mit mehreren Zertifikaten zugelassen wird (Vollzeit, Teilzeit, Berufsbegleitend).
Bei zertifizierten Bildungsangeboten haben Teilnehmer die Möglichkeit, sich durch Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützen zu lassen. Die Bundesagentur für Arbeit führt regelmäßige Prüfungen von Trägern und Maßnahmen durch, um die Qualität sicherzustellen. Teilnehmer werden auch dazu aufgefordert, telefonische Umfragen zur Qualität und Durchführung der Kurse zu beantworten oder Online-Fragebögen auszufüllen.
Anforderungen an Räume und Personal
Die AZAV legt klare Anforderungen an Räume und Personal von Bildungsträgern fest (SGB III).
Räume
Die Mindestgröße der Kursräume pro Teilnehmer sowie die Ausstattung werden genau definiert und bei der Trägerzertifizierung überprüft. Neben der Raumgröße spielen auch Aspekte wie Arbeitssicherheit, Brandschutz und Licht eine wichtige Rolle. Trotzdem sind luxuriöse Ausstattungen nicht üblich, da die Kurse sehr kosteneffizient geplant sind und der Preis eine entscheidende Rolle bei der Zertifizierung spielt. Sauberkeit und Funktionalität der Einrichtungen sind jedoch grundlegende Anforderungen.
Personal
Auch die Qualifikation der Dozenten wird streng geprüft. Neben fachlichen Kompetenzen müssen sie nachweisen, dass sie lehren können. Für viele Kurse sind Meisterabschlüsse oder eine Ausbildereignungsprüfung ausreichend. Allerdings werden zunehmend abgeschlossene pädagogische Studiengänge als Voraussetzungen angesehen, um den hohen Ansprüchen der Bildungsanbieter gerecht zu werden.
Qualitätsmanagement (QM) und Evaluation
Qualitätsmanagement (QM) ist ein grundlegender Bestandteil der AZAV (nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch), der sicherstellt, dass Bildungsmaßnahmen hohe Standards erfüllen. Ein zentraler Aspekt ist die regelmäßige Evaluation durch Teilnehmer, um Kursqualität und Effektivität zu bewerten. Die Rückmeldungen ermöglichen es Trägern, Kurse kontinuierlich zu verbessern und den Bedürfnissen anzupassen. Internes Monitoring und Audits gewährleisten die Einhaltung der Qualitätsstandards und fördern eine langfristige Qualitätssicherung.
Zusammenfassung
Die AZAV bietet eine strukturierte und transparente Grundlage für die Förderung von Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland. Durch die Einhaltung der Standards und erprobter Verfahren können sowohl Bildungsträger als auch Kursteilnehmer von staatlicher Unterstützung profitieren und so einen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Integration leisten.