Der Weg zurück in die Berufswelt kann voller Herausforderungen sein. Arbeitsuchende stoßen oft auf zahlreiche Hürden, wenn sie einen neuen Job finden möchten. Doch mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit können Sie Ihre Arbeitssuche effektiv unterstützen lassen. Hier erfahren Sie alles, was Sie über Vermittlungsgutscheine wissen müssen und wie Sie davon profitieren können.
Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS ist eine Fördermaßnahme der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Arbeitslosen und Arbeitssuchenden zusätzliche Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung und Jobsuche bietet.
Offiziell als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekannt, ermöglicht diese Maßnahme die Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittlung (MPAV).
Zweck des Vermittlungsgutscheins?
Arbeitslosen und Arbeitssuchenden wird durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt, dass sie die Voraussetzungen zur Förderung erfüllen. Das Ziel besteht darin, möglichst vielen Arbeitssuchenden den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Arten des Vermittlungsgutscheins – AVGS & MPAV
Es gibt drei Arten von Vermittlungsgutscheinen, wobei nur die Maßnahme zur privaten Arbeitsvermittlung im Volksmund als Vermittlungsgutschein bezeichnet wird:
- MAT (Maßnahmen bei einem Träger): Hierunter fallen Weiterbildungen und professionelle Coachings, die von spezialisierten Einrichtungen angeboten werden.
- MAG (Maßnahmen bei einem Arbeitgeber): Diese umfassen Praktika oder Beschäftigungsmöglichkeiten direkt bei einem Unternehmen.
- MPAV (Maßnahme zur privaten Arbeitsvermittlung): Dies ist die bekannteste Form des Vermittlungsgutscheins, bei der die Kosten für die Vermittlung durch private Vermittler von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden.
Details zur privaten Arbeitsvermittlung (MPAV)
Die MPAV ist eine besonders häufig genutzte Maßnahme, die es Arbeitssuchenden ermöglicht, die Dienste privater Vermittler in Anspruch zu nehmen. Diese Vermittler unterstützen bei der Suche nach passenden Stellenangeboten und der Vorbereitung auf Bewerbungen und Vorstellungsgespräche.
In den nächsten Abschnitten gehen wir genauer auf die Gegebenheiten und Voraussetzungen für die private Arbeitsvermittlung ein.
Zielgruppe des Vermittlungsgutscheins
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich an alle, die arbeitssuchend gemeldet sind und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen. Egal, ob Sie Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II beziehen oder eine Rückkehr in den Beruf planen – der Vermittlungsgutschein steht Ihnen offen.
Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein
Um einen Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können je nach individueller Situation variieren, aber im Allgemeinen gilt:
- Sie sind arbeitssuchend und beziehen Arbeitslosengeld I oder II.
- Sie sind arbeitssuchend, beziehen aber derzeit kein Arbeitslosengeld.
- Sie planen die Gründung einer eigenen Existenz.
- Sie sind Berufsrückkehrer nach einer längeren Pause.
Beantragung des Vermittlungsgutscheins
Die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist einfach. Sie können dies schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter tun. Sobald Sie den Vermittlungsgutschein erhalten haben, können Sie damit einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen, der Sie bei Ihrer Jobsuche unterstützt.
- Antragstellung: Beantragen Sie den Vermittlungsgutschein bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter schriftlich, telefonisch oder persönlich.
- Wahl eines Vermittlers: Wählen Sie einen privaten Arbeitsvermittler, der zu Ihren Bedürfnissen passt.
- Weitergabe des Gutscheins: Übergeben Sie dem Vermittler das Originaldokument des Vermittlungsgutscheins.
- Kostenerstattung: Bei erfolgreicher Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche und einer Vertragsdauer von mindestens drei Monaten können bis zu 2.000 Euro Kosten erstattet werden.
Kostenübernahme und Erfolgskriterien
Die Kosten für die Arbeitsvermittlung werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. In der Regel erstatten sie dem privaten Arbeitsvermittler bis zu einem Betrag von 2.000 Euro. Damit die Arbeitsvermittlung oder Wieder-Eingliederung als erfolgreich gilt, muss es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Stunden pro Woche handeln, das mindestens drei Monate dauert.
Nutzen Sie den Vermittlungsgutschein, um Ihre Arbeitssuche zu beschleunigen und Ihren Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Kontaktieren Sie noch heute Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und erfahren Sie, wie Sie von einem Vermittlungsgutschein profitieren können.
Fazit: Der Vermittlungsgutschein – Ihr Weg zurück ins Berufsleben
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist ein entscheidendes Hilfsmittel für Arbeitssuchende auf dem Weg zu neuen beruflichen Möglichkeiten und zur Arbeitsvermittlung. Er öffnet Türen zu zusätzlicher Unterstützung durch private Arbeitsvermittler und erleichtert die Suche nach passenden Arbeitsstellen.
Die Beantragung des Vermittlungsgutscheins ist einfach und steht allen Arbeitssuchenden offen. Bei erfolgreicher Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis können die entstandenen Kosten erstattet werden, was eine willkommene finanzielle Entlastung darstellt.
Nutzen Sie den Vermittlungsgutschein als Schlüssel, um Ihre Arbeitssuche zu beschleunigen und Ihren Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Kontaktieren Sie Ihre örtliche Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, um mehr über diese wertvolle Unterstützung zu erfahren und Ihren nächsten Schritt in Richtung neuer beruflicher Chancen zu machen.